Vorsorge
Jede Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, nicht nur nach der Geburt!
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Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Häufig treten kleine Beschwerden wie Sodbrennen, Übelkeit und Erbrechen auf ...
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Nachsorge
Nach der Geburt ihres Kindes besteht für Sie der gesetzliche Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme.
Das Wochenbett beginnt direkt nach der Geburt und
umfasst ganze acht Wochen.
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Rückbildung
Viele Frauen vergessen nach der Geburt, sich auch um ihren Körper zu kümmern, denn:
„Eine 9 monatige Vorbereitung bedarf auch einer 9 monatigen Nachbereitung!“
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