Vorsorge

Jede Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, nicht nur nach der Geburt!

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Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

Häufig treten kleine Beschwerden wie Sodbrennen, Übelkeit und Erbrechen auf ...

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Nachsorge

Nach der Geburt ihres Kindes besteht für Sie der gesetzliche Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme.

Das Wochenbett beginnt direkt nach der Geburt und umfasst ganze acht Wochen.

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Rückbildung

Viele Frauen vergessen nach der Geburt, sich auch um ihren Körper zu kümmern, denn:

„Eine 9 monatige Vorbereitung bedarf auch einer 9 monatigen Nachbereitung!“

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